Zum 3. Januar 2018 treten die neuen EU-Richtlinien für Wertpapiergeschäfte (MiFID II) in Kraft. Sowohl für Banken als auch für Sie als Wertpapierkunden gibt es in diesem Zusammenhang einige Änderungen. Ziel der Richtlinie ist es, den Anlegerschutz durch mehr Transparenz im Wertpapiergeschäft zu erhöhen.
Aufgrund der neuen EU-Richtlinien über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU) wurden die Informationen, die Sie von uns bisher in Zusammenhang mit dem Wertpapiergeschäft erhalten haben, teilweise aktualisiert.