Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR meine Bank eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Eine Bank
Ihr direkter Draht
Vier Vorstände:
Der Vorstand Ihrer VR meine Bank eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Die Herren Karl-Heinz Endlein, Klaus Gimperlein, Thomas Gimperlein und Markus Engelmayer bilden den Gesamtvorstand.
Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte.
Karl-Heinz Endlein
Vorstandsvorsitzender

zuständig für
- Personalverwaltung
- Marktfolge Kredit
- Beauftragtenwesen
Klaus Gimperlein
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
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zuständig für
- Privatkunden und
- Individualkundenbetreuung
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Gimperlein
Vorstandssprecher

zuständig für
- Gesamtbanksteuerung
- Organisation
- IT
- Rechnungswesen
- Innenrevision
- Intensivkundenbetreuung
- Unternehmensservice
- Das Service Team
Markus Engelmayer
Stellvertretender Vorstandssprecher

zuständig für
- Firmenkundenbetreuung
- Electronic Banking
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
10 Mitglieder bilden das Aufsichtsratsgremium
Vorsitzende
Aufsichtsratsvorsitzender:
- Dieter Wiegel, Neustadt
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender:
- Hilmar Seufferlein, Welbhausen
Weitere Aufsichtsratsmitglieder
- Martina Badock, Fürth
- Armin Feuchtmann, Emskirchen
- Armin Freitag, Rodheim
- Reinhold Klein, Sugenheim
- Dieter Rottmeir, Nürnberg
- Horst Schrödl, Diespeck
- Prof. Dr. Rolf Otto Seeling, Fürth
- Hans Stigler, Trautskirchen
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Das ist bei uns der Fall. Hierzu wählen unsere rund 32.000 Mitglieder aus ihrer Mitte 200 Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.