Die Abkürzung „PSD2“ steht für Payment Service Directive 2, also die Neufassung der europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie. Die Regeln sind seit 13. Januar in Kraft.
Banken waren deshalb dazu verpflichtet, ihren Kunden vor dem Jahreswechsel einen Stapel Informationsblätter zu schicken. Doch vielen Verbrauchern ist die neue Richtlinie trotzdem noch kein Begriff. Das sollte sie aber: Denn die neuen Vorgaben können erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre haben, warnt Klaus Gimperlein, Vorstand der VR meine Bank eG.
Alle Infos und Empfehlen finden Sie im Interview: